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   Gemeinde

Memmingerberg

 

Herzlich Willkommen

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Ein herzliches Grüß Gott in der Gemeinde Memmingerberg. Wir freuen uns über Ihr Interesse und die Nutzung unserer Internetseite.

Mit ca. 3.300 Einwohnern gehört Memmingerberg mit seiner stetig wachsenden Infrastruktur wie KiTa, Grund- und Mittelschule, Arztpraxen, Banken, gastronomischen Einrichtungen, Lebensmittelvollsortimenter und kleineren Geschäften zu einer modernen, vielseitigen Gemeinde.
Zahlreiche sportliche als auch kulturelle Freizeitmöglichkeiten stehen für eine hohe Lebensqualität. Bei unseren vielseitigen Angeboten ist bestimmt für jedes Interesse etwas dabei.
Auch das Ehrenamt in den Vereinen und Kirchen wird in der Dorfgemeinschaft noch sehr geschätzt.Die Verknüpfung städtischer Vorzüge mit ländlichem Flair sowie die ausgezeichnete Verkehrsanbindung durch das Autobahnkreuz (A7 / A 96) und den Regionalflughafen zeichnet die attraktive Lage von Memmingerberg aus. Unsere Internetseite bietet Ihnen zudem noch viel Interessantes und Wissenswertes über das Gemeindeleben. Wenn Sie unser virtueller Rundgang neugierig gemacht hat, dann stöbern Sie doch einfach weiter. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei. Für nähere Auskünfte steht Ihnen auch gerne unser Rathaus-Team telefonisch und persönlich zur Verfügung.

Auf ein persönliches Kennenlernen bzw. Wiedersehen freut sich

Ihr 1. Bürgermeister
Alwin Lichtensteiger

 

 

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Ortsweite Parkverbotszone; Fahrzeuge werden abgeschleppt

> Pressemitteilung 11.08.2023 - Falschparker werden abgeschleppt
> Pressemitteilung 01.08.2023 - Polizeiinspektion und VG Memmingerberg
> kompl. Artikel inkl. Strafmaß
Aufgrund der derzeitigen Parksituation weist die VG Memmingerberg und die Polizeiinspektion Memmingen darauf hin, dass künftig Falschparker, welche über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt ihre Fahrzeuge im Gemeindegebiet verbotswidrig abstellen, verwarnt bzw. angezeigt und gebührenpflichtig abgeschleppt werden. Dies gilt auch in der eingeschränkten Haltverbotszone - auch ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
Fahrzeuge in Feuerwehrzufahrten oder -anfahrtszonen, an Rettungswegen und Engstellen werden i. d. R. sofort abgeschleppt, auch wenn aktuell noch niemand konkret behindert wird.