Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet von Memmingerberg

 

In der Sitzung vom 27.03.2023 hat der Gemeinderat Memmingerberg ein innerörtliches Geschwindigkeitskonzept mit der einhergehenden Ausweisung von verschiedenen Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet beschlossen.

Die Ausweisung ist inzwischen in allen Anwohner-Nebenstraßen erfolgt, in welchen die Ausweisung rechtlich möglich ist.

Eine Tempo-30-Zone darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Die Durchgangsstraßen sind daher von dieser Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen.

Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1, am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante 274.2. Als Vorfahrtsregel gilt im Bereich der Zone rechts vor links.

 

30 Anfang 30 Ende

 

 

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