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   Gemeinde

Memmingerberg

Einheimischenmodell

 

Infos zum Einheimischenmodell

 

Richtlinien der Gemeinde zum Einheimischenmodell  >> PDF Download
Broschüre  >> PDF Download
 
 
 

Unser Einheimischenmodell

Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken (Einheimischenmodell)

Die Gemeinde Memmingerberg vergibt Wohnbaugrundstücke nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Grundlage hierfür ist ein transparentes und nachvollziehbares Punktesystem.
Ziel des Einheimischenmodells ist es, insbesondere Familien, Personen mit einem Bezug zur Gemeinde sowie ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Vergabe erfolgt dabei nicht nach dem Höchstgebot, sondern nach den festgelegten Vergabekriterien. So soll sichergestellt werden, dass gemeindliche Baugrundstücke vorrangig denjenigen zugutekommen, die in Memmingerberg verwurzelt sind oder sich langfristig in die Dorfgemeinschaft einbringen möchten.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich grundsätzlich volljährige und geschäftsfähige Personen, die:

  • noch kein geeignetes Wohneigentum oder Baugrundstück in Memmingerberg oder der näheren Umgebung besitzen,
  • bisher noch kein gemeindliches Baugrundstück in Memmingerberg erworben haben,
  • die Voraussetzungen der Vergaberichtlinien erfüllen,
  • die Bewerbungsfrist einhalten und
  • die Finanzierung des Vorhabens nachweisen können.

Pro Antragsteller kann grundsätzlich nur ein Baugrundstück erworben werden.

Wie erfolgt die Vergabe?

Die Vergabe erfolgt über ein Punktesystem. Berücksichtigt werden insbesondere:

Ortsbezug

  • Hauptwohnsitz in Memmingerberg
  • Arbeitsplatz in Memmingerberg

Familiäre Situation

  • Ehe bzw. Lebensgemeinschaft
  • Junge Familien
  • Kinder im Haushalt
  • Pflegebedürftige oder schwerbehinderte Angehörige im Haushalt

Ehrenamtliches Engagement

Besonders berücksichtigt wird aktives ehrenamtliches Engagement, beispielsweise:

  • Funktionen in Vorstandschaften
  • Jugendarbeit
  • Engagement in Feuerwehr und anderen Blaulichtorganisationen
  • Tätigkeiten in Vereinen
  • Kirchliche und soziale Tätigkeiten

Preisfestsetzung

Grundstücke werden grundsätzlich zum jeweils geltenden Bodenrichtwert vergeben. Die Gemeinde verfolgt damit eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Durch die Orientierung am Bodenrichtwert werden alle Kaufinteressenten gleichbehandelt und subjektive Diskussionen über einen angemessenen Verkaufspreis vermieden. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit, den Preis jedes einzelnen Grundstücks gesondert zu begründen oder individuell festzulegen. Der Bodenrichtwert stellt einen anerkannten Orientierungswert dar und gewährleistet eine faire sowie sachgerechte Preisgestaltung.